Segel- & Motorpatente

Für jede Befähigung einen Schein... und nur zum Schein soll's auch nicht sein.

Zuallererst müssen wir festhalten: Der Ocean Yachtclub ist keine gewerbliche Segelschule, eine Mitgliedschaft beim OYC ist daher unbedingte Voraussetzung für eine Ausbildung.

1) BINNENSCHEINE

BFA-Binnen-Schein (A-Schein):
Befähigung zur selbstständigen Führung eines Segelbootes auf österreichischen Binnengewässern. Binnengewässer sind öffentlich fließende und stehende Gewässer (Achtung, in Österreich sind nicht alle Seen mit eingeschlossen!). Möglich ab dem vollendeten 14. Lebensjahr.

BFA-Binnen-Junior-Schein (Junior-A-Schein):
Befähigung zur selbstständigen Führung eines Segelbootes mit bis zu 12 m2 Segelfläche auf österreichischen Binnengewässern. Binnengewässer sind öffentlich fließende und stehende Gewässer (Achtung, in Österreich sind nicht alle Seen mit eingeschlossen!). Möglich ab dem vollendeten 7. Lebensjahr bis zum 14. Lebensjahr.

Hinweis: der BFA-Binnen-Junior-Schein ersetzt nicht den BFA-Binnen-Schein! Ab dem 14. Lebensjahr kann ein Upgrade auf BFA-Binnen mittels Theorie- & Praxisprüfung erworben werden.

10m Binnenschein für Motorboote:
Internationales Patent, ausgestellt von der Landesregierung, Motorboote bis max. 10 m Länge.

2) KÜSTENPATENTE MOTOR & SEGELN:

Internationales Patent: ausgestellt durch die via donau - Österreichische Wasserstraßen-GmbH in Vertretung für das Ministerium / Oberste Schiffahrtsbehörde.

Fahrenbereich 1:
3 Seemeilen ab Küste, Watt- oder Tagesfahrt.

Fahrtenbereich 2:
20 Seemeilen ab Küste, Küstenfahrt

Fahrtenbereich 3:
200 Seemeilen ab Küste, Küstenfahrt

Fahrtenbereich 4:
Weltweite Fahrt

Voraussetzung vollendetes 18. Lebensjahr (für Fahrtenbereich 1 vollendetes 16. Lebensjahr).

Die Ausbildung in unserem Club erfolgt ausschließlich durch erfahrene, langjährige Skipper welche auch OYC-Vereinsmitglieder sind. Die Prüfung erfolgt im Auftrag der obersten Schiffahrtsbehörde durch einen Prüfer des SFV Süd. Als Prüfer für Kurse des OYC tätig ist ist Club-Commander Com. Sk. Ing. Helmut Theinschnack (IC-FB4) oder der Sektretary DI (FH) Markus Theinschnack MBA dipl. IM (IC-FB4).

3) ZUSATZBEFÄHIGUNGEN

HR-Patent (Kroatien):
kann im Zuge einer der oben genannten Küstenpatent-Ausbildungen auf Wunsch organisiert werden und gilt für den See-Hoheitbereich Kroatien.

GMDSS Funkpatent (international):
wird zur offiziellen Benutzung einer Funkanlage an Bord eines Bootes in internationalen Gewässern benötigt. Wird empfohlen!
Hier bietet der OYC mehrere Möglichkeiten an, gerne informieren wir Dich auf Anfrage.

Pyrotechnik-Befähigung:
Wird zur offiziellen Benutzung von Signalraketen und -pistolen benötigt. Wird empfohlen! (Ja, tatsächlich: man darf ohne diesen Ausweis eigentlich kein Notsignal absetzen :))) )